Bei der Vorbereitung stehe ich Ihnen mit meinem kompetenten Team mit Rat und Tat zur Seite und beantworte Ihnen gerne alle offenen Fragen. Lassen Sie sich nicht drängen oder unter Druck setzen. Mit unserer Ausbildung und konzentriertem Lernen können Sie sich sogar ein wenig auf die Prüfungen freuen - denn das ist Ihr Ziel.
Informieren Sie sich auch direkt in einer unserer Fahrschulen.
Wir unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
+ Risikofaktor Mensch
+ Rechtliche Rahmenbedingungen
+ Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
+ Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
+ Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
+ Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
+ Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
+ Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
+ Praktischer Grundstoff
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse M sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre für "Begleitetes Fahren mit 17")
Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre für "Begleitetes Fahren mit 17")
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Klasse A (ehemals A unbeschränkt)
Klasse A2 (ehemals A beschränkt)